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Virtuelle ZEV

Virtuelle ZEV

Mit egonline können Sie Ihren virtuellen ZEV abrechnen.
Wir beziehen die nötigen Messwerte direkt vom Elektrizitätswerk bzw. den Elektrizitätswerk-Zählern.
Sie können im egonline-Portal wie bei einem „normalen“ ZEV die Energieabrechnungen für die ZEV-Teilnehmer einfach selber erstellen.

Vorteile eines virtuellen ZEV

  • Ein virtuelles ZEV kann auch im Bestandsbau sehr schnell und einfach umgesetzt werden, weil keine Installationsarbeiten beim Elektrotableau nötig sind (kein Zählereinbau, meistens kein Datenlogger-Einbau)
  • Die Investitionskosten für die Bauherrschaft sind tief, weil keine Privatzähler gekauft und installiert werden müssen.
  • Um den Betrieb der Stromzähler kümmert sich das Elektrizitätswerk
  • Es können ganze Quartiere zu einem virtuellen ZEV zusammengefasst werden (vorausgesetzt, sie sind an den gleichen Verteilkasten angeschlossen).


 
Sie haben keine Lust oder keine Zeit, Energieabrechnungen zu erstellen?
Wir übernehmen das gerne für Sie!

Melden Sie sich bei uns für eine Offertanfrage für Ihren virtuellen ZEV:
energie@egonline.ch

Tel. 058 680 20 05
 

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zu virtuellen ZEV zusammengefasst:

Wie richte ich einen virtuellen ZEV ein
  1. Anfrage beim VNB, ob die Gebäude zu einem vZEV zusammengefasst werden dürfen => Auskunftspflicht innerhalb von 14 Tagen.
  2. Anmeldung des vZEV beim VNB : Welche Teilnehmer hat der vZEV? Bestätigung, dass alle Teilnehmer einverstanden sind.
  3. Prüfung des Gesuchs durch VNB innerhalb von 3 Monaten:
    • Verhältnis Produktionsleistung zu Bezugsleistung >= 10%?
    • Befinden sich alle Teilnehmer hinter dem selben Verknüpfungspunkt auf Niederspannungsebene?
    • Installation Smart Meters durch VNB
  4. Installation Hardware zum Auslesen der Smart Meter vor Ort durch ZEV-BetreiberOder: Antrag beim VNB für Lastgangübermittlung via SDAT-CH Hub
Betreibung eines virtuellen ZEV
Der vZEV ist im Betrieb wie ein ZEV.

Zu beachten ist:
  • Weil die Zähler dem VNB gehören, verrechnet es dem vZEV für jeden Zähler die monatlichen Messgebühren.
  • Obwohl jeder Teilnehmer einen Zähler vom VNB hat, erstellt der VNB nur eine Bilanzrechnung für den virtuellen Bilanzzähler. Der v(ZEV) ist für die Stromabrechnung gegenüber den Teilnehmern selber verantwortlich.
  • Der ZEV-Betreiber muss selber dafür sorgen, dass er die Messwerte der VNB-Zähler auslesen kann, um die ZEV-Abrechnungen für die Teilnehmer zu erstellen. Der VNB muss aber am Zähler eine Kundenschnittstelle zur Verfügung stellen.
Wie kommen die Messwerte der Zähler in das egonline-Portal?
Kundenschnittstelle am Smart Meter
  • Jeder Smart Meter muss eine Kundenschnittstelle anbieten
  • Harmonisierung der Kundenschnittstellen ist im Gang
  • Es gibt «Adapter», um die Smart Meter auszulesen und die Daten in ein verwendbares Format zu bringen.
  • Der Adapter wird vom ZEV (nicht vom VNB) organisiert
Schnittstelle zu SDAT-CH Hub
  • Smart Meter des VNB senden die 15-Minuten-Lastgangdaten per PLC an den VNB
  • VNB ist verpflichtet, diese Daten der Kundin zur Verfügung zu stellen
  • Erste Erfahrungen: Datentransfer einmal täglich via FTP kann von den VNBs schnell eingerichtet werden und ist standardisiert.
  • Problem: Lastgangdaten enthalten keine Zählerstände. Für VEWA-konforme ZEV-Abrechnung sind Zählerstände nötig.
Umsetzungsbeispiele
Hinweis: Zur Vergrösserung bitte auf das Schaubild klicken


Abb. Virtuelles ZEV in einem Mehrfamilienhaus

Abb. Virtuelles ZEV in einem Mehrfamilienhaus
(nicht alle machen mit!)

Abb. Mehrere ZEV zu einem virtuellen ZEV

Abb. Einfamilienhausquartier zu einem virtuellen ZEV

Abb. ZEV und virtuelles ZEV kombinieren

Abb. Virtuelles ZEV im Muffennetz

Abb. Virtuelles ZEV am Trafo
Rechtliche Grundlagen

Die Möglichkeit für den virtuellen ZEV wurde im neuen Energiegesetz gelegt, das an der Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 angenommen wurde.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für virtuelle ZEV sind:
  • In Artikel 16 Abs. 1 des Energiegesetzes wird definiert, dass ZEV neu die Anschlussleitungen nutzen dürfen. Das wird in der Energieverordnung in Art. 14 Abs. 3 präzisiert.
  • In Artikel 17a bis des Stromversorgungsgesetzes wird festgelegt, dass im ZEV das Anrecht auf Smart Meters besteht. Das wird in der Stromversorgungsverordnung in Artikel 8a Abs 5 genauer definiert.
  • Die detaillierte Ausgestaltung von virtuellen ZEV wird im Handbuch Eigenverbrauchsregelung des VSE beschrieben: https://www.strom.ch/de/shop/eigenverbrauchsregelung-her-her-ch-2024