Die Strompreise auf dem freien Markt sind seit Ende 2022 oft deutlich höher als die Strompreise in der Grundversorgung des lokalen Elektrizitätswerks. Viele Grossverbraucher, die bisher auf dem freien Markt Strom eingekauft haben, möchten deshalb gerne in die Grundversorgung wechseln. Dies ist nach Schweizer Recht aber nicht möglich.
Ein Trick, um doch in die Grundversorgung zurückzukehren ist die Bildung eines ZEV. Die Elcom hat in einer Verfügung festgehalten, unter welchen Bedingungen Grossverbraucher durch die Bildung eines ZEV in die Grundversorgung zurückkehren können. Die wichtigsten sind:
– Es müssen mehrere Parteien am ZEV teilnehmen. Das können auch Mieter und 100%-Tochtergesellschaften sein.
– Es muss genau 1 Netzanschlusspunkt an das Verteilnetz vorhanden sein. Es spielt keine Rolle, ob auch schon vor der Gründung des ZEV nur 1 Netzanschlusspunkt vorhanden war.
– Die Rückkehr in die Grundversorgung gilt erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die PV-Anlage in Betrieb ist. Die PV-Anlage muss eine Leistung von mindestens 10% der Anschlussleistung haben. War die PV-Anlage schon vor dem ZEV vorhanden, muss sie “erheblich” ausgebaut werden.
=> Zur Verfügung: https://www.egonline.ch/wp-content/uploads/2023/04/223-00005-Anspruch-ZEV-auf-Grundversorgung.pdf