Bei umgenutzten oder flexibel vermietbaren Gewerbe- und Büroobjekten ist es oft schwierig, den Stromverbrauch korrekt auf den Mieter bezogen zu messen. Dann stellt sich die Frage, wie die Energiekosten auf die Mieter verteilt werden können. Dies gilt auch für gemeinsam genutzte Räume und Allgemeinteile z.B. für Lüftung, Serverräume oder Sitzungszimmer. Eine Aufteilung nach m2 Nutzfläche ist meistens nicht fair oder sinnvoll.
Wir empfehlen, den Verteilschlüssel gemäss Raumnutzungsart durch eine Energiefachperson bestimmen zu lassen. Mittels einer Begehung vor Ort und Verbrauchsangaben gemäss Norm SIA 2056 können Energiefachpersonen einen Verteilschlüssel ermitteln. Dieser Verteilschlüssel kann im egonline-Portal hinterlegt werden. Das egonline-Portal berücksichtigt ihn beim Erstellen der Rechnungen. Jeder Nutzer erhält auf seiner egonline-Abrechnung sowohl seine eigenen Energiekosten wie auch seinen Anteil an den gemeinsam genutzten Teilen ausgewiesen. Der Verteilschlüssel kann bei Mieterwechseln individuell angepasst werden.