Wir haben unsere Stromkostenabrechnung an die neusten Vorgaben von VEWA (Bundesamt für Energie) angepasst.
Neu werden die gesamten Kosten der Elektrizitätswerkrechnung proportional zum Energiebezug auf die ZEV-Bezüger aufgeteilt. Messdifferenzen werden auf der Rechnung nicht mehr separat ausgewiesen, sondern in die Kosten für den Strombezug vom Elektrizitätswerk integriert.
Die Abrechnung des Strombezugs vom Elektrizitätswerk erfolgt somit nach den gleichen Grundsätzen wie die Abrechnung von Wärme und Wasser.