In einem ZEV misst das Elektrizitätswerk den Strombezug des gesamten ZEV und die Privatzähler von Egon AG die Strombezüge der einzelnen Verbraucher. In der Theorie ist die Summe aller Privatzähler gleich hoch wie die Messung vom Elektrizitätswerk.
Aufgrund von Leitungsverlusten und Messabweichungen kommt es in der Praxis aber zu Abweichungen von bis zu etwa 3% zwischen der Strommessung des Elektrizitätswerks und der Privatzähler.
Jedesmal wenn eine Stromrechnung im egonline-Portal erstellt wird, ermittelt egonline die Messdifferenz und zeigt sie an.
Mit einem Klick kann die Verwaltung dann die Messabweichungen an die Bezüger weiterverrechnen.
Die Messdifferenz kann für Hoch- und Niedertarif separat ermittelt werden. Voraussetzung ist, dass die Verwaltung beim Erstellen der Rechnung im egonline-Portal hinterlegt, wie hoch der vom Elektrizitätswerk gemessene Strombezug war.
Die Verwaltung hat zwei Möglichkeiten, um die Messwerte des Elektrizitätswerks einzutragen:
1. Die Verwaltung trägt im egonline-Portal unter “EW-Rechnungen” die Rechnungen des Elektrizitätswerks ein. Beim Erstellen einer Abrechnung für die ZEV-Teilnehmer übernimmt egonline automatisch die unter “EW-Rechnungen” gespeicherten Daten.
2. Beim Erstellen einer Abrechnung für die ZEV-Teilnehmer kann im Stromkostenformular unter A) Stromkosten im Feld Menge die vom Elektrizitätswerk gemessene Menge Strom eingetragen werden.