Viele Elektrizitätswerke sperren den Betrieb von Wärmepumpen und Elektroboilern über die Mittagsstunden. So können sie vermeiden, in dieser Zeit teuren Spitzenlaststrom einzukaufen. In einem ZEV ist diese Sperrung unerwünscht, denn genau über Mittag steht am meisten Solarstrom zur Verfügung und könnte für die Ladung z.B. des Warmwasserboilers genutzt werden.
Gemäss Handbuch “intelligente Steuer- und Regelsysteme für den Netzbetrieb” des VSE darf ein Elektrizitätswerk diese Sperre neu nur noch einsetzen, wenn die Stabilität des Netzes gefährdet ist. Weitere Sperren sind nur mit Zustimmung des ZEV und gegen Vergütung erlaubt. Dies gilt für Anlagen, die ab 2018 in Betrieb genommen wurden. Der VSE (Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen) hat dieses Dokument unter Mitarbeit von Branchenvertretern erarbeitet.
Die entsprechende Stelle findet sich im Dokument auf Seite 9, Kapitel 6.1 und 6.2:
6. Form der Vereinbarungen zwischen VNB und Endverbraucher/Erzeuger und Kriterien für Vergütung und Diskriminierungsfreiheit
(1) Bei einem iSRN, das nach dem 01.01.2018 installiert wurde, darf die Nutzung der Flexibilität für den effizienten Netzbetrieb durch den VNB nur mit Zustimmung des Betroffenen und bei Gewährung einer Vergütung erfolgen.
(2) Das bis anhin über Werkvorschriften oder AGB geregelte Recht auf Installation und Einsatz des iSRN beschränkt sich neu ausschliesslich auf die Abwendung einer Gefährdung des sicheren Netzbetriebs. In diesem Fall braucht es weder Zustimmung des Betroffenen noch Vergütung. Der Betroffene ist aber über die Schaltungen für den sicheren Netzbetrieb bezüglich Häufigkeit, Grund, Umfang, Dauer und Art und Weise der Schaltungen zu informieren.